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KANZLEIPROFIL
Die Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Tomczyk und
Köster versteht sich als Ihr kompetenter und flexibler Partner
für Rechtsfragen im Münchner Osten und den
angrenzenden
Landkreisen.
Eine umfassende, individuelle Beratung und Vertretung erfolgt in einem
breiten Spektrum von Rechtsgebieten sowohl gerichtlich als auch
außergerichtlich.
Durch unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb der
Gemeinschaft kann für eine Vielzahl von
Rechtsproblemen die
professionelle Betreuung gewährleistet werden. Der
Mandantenstamm
umfasst neben Privatpersonen und Einzelunternehmen insbesondere kleine
und mittelständische Unternehmen.
Tätigkeitsschwerpunkte
-
Arbeitsrecht
- Baurecht
-
Erbrecht
- Familienrecht
-
Inkasso
- Immobilienrecht
-
Insolvenzrecht
-
Mietrecht
- Straf-/Bußgeldsachen
- Verkehrsrecht
-
Vertragsrecht
- Werkvertragsrecht
Nachstehend erlauben wir uns, einige der
Tätigkeitsschwerpunkte
stichpunktartig, in alphabetischer Reihenfolge, zu umreißen.
Selbstverständlich kann eine abschließende
Aufzählung
hier nicht erfolgen. Bei Fragen zu weiteren Rechtsbereichen stehen
Ihnen die Rechtsanwälte Tomczyk und Köster gerne zur
Verfügung.
Arbeitsrecht
Die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen,
Kündigungen und Aufhebungsverträgen bilden neben dem
Lohn-
Urlaubs- und Zeugnisrecht die Hauptfelder der anwaltlichen
Tätigkeit.
Die juristische Vertretung wird sowohl für den Arbeitgeber als
auch für den Arbeitnehmer im außergerichtlichen
Bereich und
bei der gerichtlichen Geltendmachung übernommen.
Baurecht
Bauvorhaben oder Handwerkerleistungen werden immer seltener ohne
Auseinandersetzungen zwischen den Parteien abgewickelt. Im privaten
Baurecht des BGB und der VOB/B sind aus diesem Grund Schadensersatz-,
Gewährleistungs-, Minderungs- und
Vergütungsansprüche
sorgfältig zu prüfen.
In vielen Fällen kann eine frühzeitige anwaltliche
Beratung
kostenintensive und zeitaufwendige gerichtliche Auseinandersetzungen
vermeiden. Auch ein selbständiges gerichtliches
Beweisverfahren
kann in einigen Fällen streitvermeidend und kostensparend
sein.
Welches Vorgehen im Einzelfall anzuraten ist, bedarf einer umfassenden
anwaltlichen Prüfung.
Erbrecht
Die mangelnde Vorsorge von Erblassern schürt immer wieder
Streitigkeiten zwischen den Erben. Auch steuerliche
Freibeträge
werden oftmals nicht ausgeschöpft. Ziel der anwaltlichen
Beratung
ist es, die Vor- und Nachteile von Erbfolgeformen (Testament,
Erbvertrag, Übertragung zu Lebzeiten) aufzuzeigen und
individuell
abzustimmen.
Häufig kann schon durch ein anwaltlich ausgearbeitetes und vom
Mandanten geschriebenes und unterschriebenes handschriftliches
Testament der Wille des Erblassers gesichert werden.
Familienrecht
In Deutschland geht circa jede dritte Ehe in die Brüche. Meist
begleitet von einem wirtschaftlichen Abstieg. Langwierige
Ehescheidungsverfahren lassen sich durch rechtzeitige Beratung
häufig vermeiden.
Die anwaltliche Leistung umfasst insbesondere Eheverträge,
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Scheidungen mit
Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, nachehelichen
Unterhalt, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich,
Hausratsverteilung, sowie Wohnungszuteilung.
Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandantschaft es
bedingen, kann für die außergerichtliche
Tätigkeit ein
Berechtigungsschein zur Vorlage gebracht werden, für die
gerichtliche Tätigkeit wird sodann Prozesskostenhilfe (PKH)
beantragt.
Forderungsbeitreibung/Inkasso
Die EDV gestützte Beitreibung von
Außenständen mit
Mahn- und Vollstreckungsangelegenheiten gewährleistet ein
schnelles und effektives Arbeiten.
Die Realisierung von offenen Forderungen und die Vermeidung von
Zahlungsausfällen ist insbesondere angesichts der steigenden
Zahl
der Insolvenzen und der dürftigen Zahlungsmoral von nicht
unerheblicher Bedeutung für ein gesundes Unternehmen.
Die Anwälte der Bürogemeinschaft betreuen die
Forderungsbeitreibung inklusive Zwangsvollstreckung
persönlich und geben diese nicht an Personal weiter, so dass
eine
professionelle Bearbeitung durchweg gesichert ist.
Immobilienrecht
Auch wenn die Übertragung von Grundeigentum der notariellen
Beurkundung bedarf, gehört die rechtliche Beratung oftmals
nicht
zu den Aufgaben eines Notars, mit der möglichen Folge, dass
Ihre
Interessen nur bei zusätzlicher anwaltlicher Beratung
umfassend
gewahrt sein können.
Insolvenzrecht
Seit einigen Jahren besteht Kontakt zu der Schuldnerberatung Ebersberg.
Nach anwaltlicher Prüfung, ob das private Insolvenzverfahren
oder
das Regelinsolvenzverfahren anwendbar ist, werden Sie individuell
beraten.
Mitzubringen sind Unterlagen aus denen die Adressen aller
Gläubiger mit Aktenzeichen ersichtlich und numerisch geordnet
sind. Insbesondere sind im privaten Insolvenzverfahren bei Vorlage
eines Berechtigungsscheins auch die anwaltlichen Kosten des vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen außergerichtlichen
Schuldenbereinigungsversuchs abgedeckt.
Mietrecht
Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber im BGB und den Nebengesetzen das
Mietrecht insbesondere in den Bereichen des gewerblichen und des
Wohnraummietrechts weitgehend neu gestaltet.
Aufgrund von langen Vertragslaufzeiten ergeben sich erhebliche
Bindungswirkungen. Es empfiehlt sich sowohl für den Vermieter
als
auch für den Mieter schon bei der Vertragsgestaltung einen
Rechtsanwalt beizuziehen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Auch
bei Mietrückständen, Mietmängeln,
Kündigungen,
Mietminderungen, Schadenersatzansprüchen und bei
Räumungsklagen ist eine fachliche Beratung
unerlässlich
geworden.
Strafrecht/Bußgeldsachen
Als Teilnehmer des Straßenverkehrs ist es nie ausgeschlossen,
einmal in einen Unfall verwickelt zu werden und sodann einem
Bußgeldverfahren ausgesetzt zu sein oder mit einem
Verkehrsstrafverfahren überzogen zu werden. Als Betroffener
ist
man unvermittelt mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert und oft
mit dem drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Es wird appelliert,
frühzeitig, möglichst schon vor einer polizeilichen
Vernehmung, Rechtsrat einzuholen.
Verkehrsunfallrecht
Im Mittelpunkt steht in diesem Bereich die komplette Unfallregulierung
berechtigter Ansprüche, wie aus Fahrzeugschäden und
Personenschäden.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen,
Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall und
Sachverständigenkosten empfiehlt sich die Zuziehung
professioneller anwaltlicher Hilfe. Entsprechend der
Schadensregulierungsquote der gegnerischen Haftpflichtversicherung
besteht im Rahmen des Schadensersatzes auch der Anspruch auf Ausgleich
der eigenen Anwaltskosten.
Vertragsrecht
Die große Schuldrechtsreform ist im Jahr 2002 in Kraft
getreten.
Änderungen erfolgten auch in den gesetzlichen Regelungen zum
Vertragsrecht. Das anwaltliche Tätigkeitsfeld im Vertragsrecht
ist
weit und umfasst insbesondere die Bereiche des Kauf-, Dienst-, Werk-,
Darlehens-, Schenkungs- und Reisevertragsrechts und der AGB. Es werden
hier Fragen unter anderem zur Vertragsgestaltung, zur
Vertragserfüllung, zu Leistungsstörungen, zur
Gewährleistung und zu Schadensersatzansprüchen
kompetent
beantwortet. Begründete Ansprüche
außergerichtlich
geltend gemacht und gerichtlich durchgesetzt.
Das Spektrum im Vertragsrecht ist weit gefächert und
kann
hier nicht abschließend dargestellt werden.
Werkvertragsrecht
Im Mittelpunkt steht für den Unternehmer und den Auftraggeber
die
ordnungsgemäße Erfüllung der gegenseitigen
Pflichten.
Einerseits ist ein Werk vertragsgemäß, mangelfrei
und
rechtzeitig zu erstellen, andererseits ist auch die geschuldete
Vergütung vollständig und fristgerecht zu bezahlen.
In vielen
Fällen kommt es zu Auseinandersetzungen im Rahmen der
Erbringung
der jeweiligen Pflichten.
Aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung und der für die
Parteien
oftmals unbekannten gesetzlichen Regelungen im Bereich des
Werkvertragsrechts, sind die rechtlichen Möglichkeiten
für
die Parteien häufig nicht mehr überschaubar. Eine
anwaltliche
Klärung der Rechtslage ist hier angeraten, um den Verlust
berechtigter Ansprüche zu verhindern.
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