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KANZLEIPROFIL
 


Die Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Tomczyk und Köster versteht sich als Ihr kompetenter und flexibler Partner für Rechtsfragen im Münchner Osten und den angrenzenden Landkreisen.

Eine umfassende, individuelle Beratung und Vertretung erfolgt in einem breiten Spektrum von Rechtsgebieten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Durch unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb der Gemeinschaft kann für eine Vielzahl von  Rechtsproblemen die professionelle Betreuung gewährleistet werden. Der Mandantenstamm umfasst neben Privatpersonen und Einzelunternehmen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.


Tätigkeitsschwerpunkte

-   Arbeitsrecht                     -   Baurecht
-   Erbrecht                          -   Familienrecht
-   Inkasso                           -   Immobilienrecht
-   Insolvenzrecht                  -   Mietrecht
-   Straf-/Bußgeldsachen       -   Verkehrsrecht
-   Vertragsrecht                   -   Werkvertragsrecht


Nachstehend erlauben wir uns, einige der Tätigkeitsschwerpunkte stichpunktartig, in alphabetischer Reihenfolge, zu umreißen. Selbstverständlich kann eine abschließende Aufzählung hier nicht erfolgen. Bei Fragen zu weiteren Rechtsbereichen stehen Ihnen die Rechtsanwälte Tomczyk und Köster gerne zur Verfügung.

Arbeitsrecht
Die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen bilden neben dem Lohn- Urlaubs- und Zeugnisrecht die Hauptfelder der anwaltlichen Tätigkeit.
Die juristische Vertretung wird sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer im außergerichtlichen Bereich und bei der gerichtlichen Geltendmachung übernommen.

Baurecht
Bauvorhaben oder Handwerkerleistungen werden immer seltener ohne Auseinandersetzungen zwischen den Parteien abgewickelt. Im privaten Baurecht des BGB und der VOB/B sind aus diesem Grund Schadensersatz-, Gewährleistungs-, Minderungs- und Vergütungsansprüche sorgfältig zu prüfen.
In vielen Fällen kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung kostenintensive und zeitaufwendige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch ein selbständiges gerichtliches Beweisverfahren kann in einigen Fällen streitvermeidend und kostensparend sein. Welches Vorgehen im Einzelfall anzuraten ist, bedarf einer umfassenden anwaltlichen Prüfung.

Erbrecht
Die mangelnde Vorsorge von Erblassern schürt immer wieder Streitigkeiten zwischen den Erben. Auch steuerliche Freibeträge werden oftmals nicht ausgeschöpft. Ziel der anwaltlichen Beratung ist es, die Vor- und Nachteile von Erbfolgeformen (Testament, Erbvertrag, Übertragung zu Lebzeiten) aufzuzeigen und individuell abzustimmen.
Häufig kann schon durch ein anwaltlich ausgearbeitetes und vom Mandanten geschriebenes und unterschriebenes handschriftliches Testament der Wille des Erblassers gesichert werden.

Familienrecht
In Deutschland geht circa jede dritte Ehe in die Brüche. Meist begleitet von einem wirtschaftlichen Abstieg. Langwierige Ehescheidungsverfahren lassen sich durch rechtzeitige Beratung häufig vermeiden.
Die anwaltliche Leistung umfasst insbesondere Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Scheidungen mit Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung, sowie Wohnungszuteilung.
Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandantschaft es bedingen, kann für die außergerichtliche Tätigkeit ein Berechtigungsschein zur Vorlage gebracht werden, für die gerichtliche Tätigkeit wird sodann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt.

Forderungsbeitreibung/Inkasso
Die EDV gestützte Beitreibung von Außenständen mit Mahn- und Vollstreckungsangelegenheiten gewährleistet ein schnelles und effektives Arbeiten.
Die Realisierung von offenen Forderungen und die Vermeidung von Zahlungsausfällen ist insbesondere angesichts der steigenden Zahl der Insolvenzen und der dürftigen Zahlungsmoral von nicht unerheblicher Bedeutung für ein gesundes Unternehmen.
Die Anwälte der Bürogemeinschaft betreuen die Forderungsbeitreibung inklusive Zwangsvollstreckung  persönlich und geben diese nicht an Personal weiter, so dass eine professionelle Bearbeitung durchweg gesichert ist.

Immobilienrecht
Auch wenn die Übertragung von Grundeigentum der notariellen Beurkundung bedarf, gehört die rechtliche Beratung oftmals nicht zu den Aufgaben eines Notars, mit der möglichen Folge, dass Ihre Interessen nur bei zusätzlicher anwaltlicher Beratung umfassend gewahrt sein können.

Insolvenzrecht
Seit einigen Jahren besteht Kontakt zu der Schuldnerberatung Ebersberg.
Nach anwaltlicher Prüfung, ob das private Insolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren anwendbar ist, werden Sie individuell beraten.
Mitzubringen sind Unterlagen aus denen die Adressen aller Gläubiger mit Aktenzeichen ersichtlich und numerisch geordnet sind. Insbesondere sind im privaten Insolvenzverfahren bei Vorlage eines Berechtigungsscheins auch die anwaltlichen Kosten des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs abgedeckt.

Mietrecht
Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber im BGB und den Nebengesetzen das Mietrecht insbesondere in den Bereichen des gewerblichen und des Wohnraummietrechts weitgehend neu gestaltet.
Aufgrund von langen Vertragslaufzeiten ergeben sich erhebliche Bindungswirkungen. Es empfiehlt sich sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter schon bei der Vertragsgestaltung einen Rechtsanwalt beizuziehen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Auch bei Mietrückständen, Mietmängeln, Kündigungen, Mietminderungen, Schadenersatzansprüchen und bei Räumungsklagen ist eine fachliche Beratung unerlässlich geworden.

Strafrecht/Bußgeldsachen
Als Teilnehmer des Straßenverkehrs ist es nie ausgeschlossen, einmal in einen Unfall verwickelt zu  werden und sodann einem Bußgeldverfahren ausgesetzt zu sein oder mit einem Verkehrsstrafverfahren überzogen zu werden. Als Betroffener ist man unvermittelt mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert und oft mit dem drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Es wird appelliert, frühzeitig, möglichst schon vor einer polizeilichen Vernehmung, Rechtsrat einzuholen.

Verkehrsunfallrecht
Im Mittelpunkt steht in diesem Bereich die komplette Unfallregulierung berechtigter Ansprüche, wie aus Fahrzeugschäden und Personenschäden.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall und Sachverständigenkosten empfiehlt sich die Zuziehung professioneller anwaltlicher Hilfe. Entsprechend der Schadensregulierungsquote der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen des Schadensersatzes auch der Anspruch auf Ausgleich der eigenen Anwaltskosten.

Vertragsrecht
Die große Schuldrechtsreform ist im Jahr 2002 in Kraft getreten. Änderungen erfolgten auch in den gesetzlichen Regelungen zum Vertragsrecht. Das anwaltliche Tätigkeitsfeld im Vertragsrecht ist weit und umfasst insbesondere die Bereiche des Kauf-, Dienst-, Werk-, Darlehens-, Schenkungs- und Reisevertragsrechts und der AGB. Es werden hier Fragen unter anderem zur Vertragsgestaltung, zur Vertragserfüllung, zu Leistungsstörungen, zur Gewährleistung und zu Schadensersatzansprüchen kompetent beantwortet. Begründete Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht und gerichtlich durchgesetzt.
Das Spektrum  im Vertragsrecht ist weit gefächert und kann hier nicht abschließend dargestellt werden.

Werkvertragsrecht
Im Mittelpunkt steht für den Unternehmer und den Auftraggeber die ordnungsgemäße Erfüllung der gegenseitigen Pflichten. Einerseits ist ein Werk vertragsgemäß, mangelfrei und rechtzeitig zu erstellen, andererseits ist auch die geschuldete Vergütung vollständig und fristgerecht zu bezahlen. In vielen Fällen kommt es zu Auseinandersetzungen im Rahmen der Erbringung der jeweiligen Pflichten.
Aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung und der für die Parteien oftmals unbekannten gesetzlichen Regelungen im Bereich des Werkvertragsrechts, sind die rechtlichen Möglichkeiten für die Parteien häufig nicht mehr überschaubar. Eine anwaltliche Klärung der Rechtslage ist hier angeraten, um den Verlust berechtigter Ansprüche zu verhindern.






kzl