Die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen bilden neben dem Lohn-, Urlaubs- und Zeugnisrecht die Hauptfelder der anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht.
Die juristische Vertretung wird innerhalb der Bürogemeinschaft sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer im außergerichtlichen Bereich, sowie bei der gerichtlichen Geltendmachung vor den Arbeitsgerichten übernommen.
Aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Fristen empfiehlt es sich bei einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einem Verlust eigener Rechte durch Zeitablauf wirkungsvoll vorzubeugen.