Bauvorhaben oder Handwerkerleistungen werden immer seltener ohne Auseinandersetzungen zwischen den Parteien abgewickelt. Im privaten Baurecht des BGB und der VOB/B sind aus diesem Grund Schadensersatz-, Gewährleistungs-, Minderungs- und Vergütungsansprüche sorgfältig zu prüfen.
In vielen Fällen kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung kostenintensive und zeitaufwendige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch ein selbständiges gerichtliches Beweisverfahren kann in einigen Fällen streitvermeidend und kostensparend sein. Welches Vorgehen im Einzelfall anzuraten ist, bedarf einer umfassenden anwaltlichen Prüfung.