Die mangelnde Vorsorge von Erblassern schürt immer wieder Streitigkeiten zwischen den Erben. Auch steuerliche Freibeträge werden oftmals nicht ausgeschöpft. Ziel der anwaltlichen Beratung im Erbrecht ist es, die Vor- und Nachteile von Erbfolgeformen (Testament, Erbvertrag, Übertragung zu Lebzeiten) aufzuzeigen und individuell abzustimmen.
Häufig kann schon durch ein anwaltlich ausgearbeitetes und vom Mandanten geschriebenes und unterschriebenes handschriftliches Testament der Wille des Erblassers hinreichend gesichert werden.
Ist ein Erbfall eingetreten, kommt es zwischen den Erben oftmals zu Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Ansprüche und Rechte die Beteiligten im Einzelfall haben. Hier bietet eine kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung die Möglichkeit vermeidbare Auseinandersetzungen beizulegen, oder begründete Ansprüche wirkungsvoll durchzusetzen.