In Deutschland geht circa jede dritte Ehe in die Brüche. Meist begleitet von einem wirtschaftlichen Abstieg. Langwierige Ehescheidungsverfahren lassen sich durch rechtzeitige Beratung häufig vermeiden.
Die anwaltliche Leistung umfasst insbesondere Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsverein-barungen, Scheidungen mit Versorgungsausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung, sowie Wohnungszuteilung.
Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandantschaft es bedingen, kann für die außergerichtliche Tätigkeit ein Berechtigungsschein zur Vorlage gebracht werden, für die gerichtliche Tätigkeit wird sodann Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Bei Angelegenheiten des Familienrechts werden Sie ausschließlich von Frau Rechtsanwältin Julia Tomczyk beraten und vertreten. Herr
Rechtsanwalt Hannno Köster ist in diesem Feld nicht tätig.