Verzögerte oder ausbleibende Zahlungen stellen für viele Unternehmen ein erhebliches Problem dar. Hier empfiehlt es sich, sowohl die Ansprüche, als auch den Verzugsschaden zügig mit allen seitens des Gesetzes zur Verfügung gestellten Mitteln geltend zu machen.
Wer sich von seinen Schuldnern zu lange hinhalten lässt, erschwert sich hiermit unter Umständen die spätere Durchsetzung seiner begründeten Ansprüche.
Die außergerichtliche, anwaltliche Beitreibung von Außenständen, nötigenfalls zeitnah gefolgt von gerichtlichen Maßnahmen gewährleistet eine schnelle und effektive Durchsetzung von Forderungen. Neben einem streitigen Klageverfahren kann in einigen Fällen auch ein gerichtliches Mahnverfahren zu einer zügigen und kostengünstigen Titulierung der Ansprüche führen.