IMMOBILIENRECHT

Immobilienrecht Kauf Notar Haftung Gefahrübergang Makler Kaufpreis

 

Auch wenn die Übertragung von Grundeigentum der notariellen Beurkundung bedarf, gehört die rechtliche Beratung oftmals nicht zu den Aufgaben eines Notars, mit der möglichen Folge, dass Ihre Interessen nur bei zusätzlicher anwaltlicher Beratung umfassend gewahrt sein können.