MIETRECHT

Mietrecht Kündigung Mietvertrag BGB Kündigungsfrist

MIETVERTRAG . KÜNDIGUNG . RÄUMUNG . REPARATUREN

 

Das Mietrecht unterliegt einem stetigen Wandel, bedingt durch die Änderung gesetzlicher Regelungen, sowie durch höchstrichterliche Entscheidungen.

 

Aufgrund von langen Vertragslaufzeiten ergeben sich erhebliche Bindungswirkungen. Es empfiehlt sich sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter schon bei der Vertragsgestaltung einen Rechtsanwalt beizuziehen, um spätere Konflikte zu vermeiden.

 

Auch bei Mietrückständen, Mietmängeln, Kündigungen, Mietminderungen, Schadenersatzansprüchen und bei Räumungsklagen ist eine fachliche Beratung unerlässlich geworden.