Als Teilnehmer des Straßenverkehrs ist es nie ausgeschlossen, einmal in einen Unfall verwickelt zu werden und sodann einem Bußgeldverfahren ausgesetzt zu sein oder mit einem Verkehrsstrafverfahren überzogen zu werden.
Als Betroffener ist man unvermittelt mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert und oft mit dem drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Es wird appelliert, frühzeitig, möglichst schon vor einer polizeilichen Vernehmung, Rechtsrat einzuholen.