Im Mittelpunkt steht in diesem Bereich die komplette Unfallregulierung berechtigter Ansprüche, wie aus Fahrzeugschäden und Personenschäden.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall und Sachverständigenkosten empfiehlt sich die Zuziehung professioneller anwaltlicher Hilfe.
Entsprechend der Schadensregulierungsquote der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen des Schadensersatzes auch der Anspruch auf Ausgleich der eigenen Anwaltskosten.