WERKVERTRAGSRECHT

Werkvertragsrecht Abnahme BGB Kündigung Verzug Sicherheit

VERGÜTUNG . GEWÄHRLEISTUNG . VERZUG . PFLICHTEN

 

Im Mittelpunkt steht für den Unternehmer und den Auftraggeber die ordnungsgemäße Erfüllung der gegenseitigen Pflichten. Einerseits ist ein Werk vertragsgemäß, mangelfrei und rechtzeitig zu erstellen, andererseits ist auch die geschuldete Vergütung vollständig und fristgerecht zu bezahlen.

 

In vielen Fällen kommt es zu Auseinandersetzungen im Rahmen der Erbringung der jeweiligen Pflichten.

 

Aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung und der für die Parteien oftmals unbekannten gesetzlichen Regelungen im Bereich des Werkvertragsrechts, sind die rechtlichen Möglichkeiten für die Parteien häufig nicht mehr überschaubar. Eine anwaltliche Klärung der Rechtslage ist hier angeraten, um den Verlust berechtigter Ansprüche zu verhindern.